Ferngiro-Effektenscheck

Ferngiro-Effektenscheck
Ferngiro-Effektenscheck
 
[-ʒiro-], Wertpapier-Fernscheck, scheckähnlicher Auftrag zur Eigentumsübertragung. Durch einen Ferngiro-Effektenscheck wird eine Wertpapiersammelbank durch ein Kreditinstitut beauftragt, die genannten Effekten dem Konto eines anderen Kreditinstituts bei einer Wertpapiersammelbank an einem anderen Börsenplatz zuzuerkennen. Die Transaktion läuft über Konten, die die Wertpapiersammelbanken gegenseitig führen.

Universal-Lexikon. 2012.

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